Kirchweihe
13. Mai 1913
2013 feierte unsere Gemeinde 100-jähriges Weihejubiläum.
Mit der Historie des Gotteshauses beschäftigt sich die Forschungsarbeit "Von den Anfängen katholischer Gottesdienste in Bad Elster bis zur Weihe der St. Elisabeth Kirche" von Lukas Winkel. Sehen Sie dazu den Fernsehbeitrag des VRF (Vogtlandregionalfernsehen).
Heilige Elisabeth
19. November
Als "Mutter der Armen" war Elisabeth von Thüringen für ihre Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe bekannt. 1207 in Ungarn geboren stand die aufgeweckte Prinzessin im Blickpunkt der politischen Interessen. Bereits im Alter von vier Jahren wurde sie mit dem 14-jährigen Thronfolger des Landgrafen von Thüringen, Ludwig, verlobt und wuchs auf der Wartburg auf. Nach der Heirat 1221 gebar Elisabeth drei Kinder.
Die gewaltigen Gegensätze zwischen dem Leben auf der Burg und dem im Dorf, zwischen Reichtum und Armut wiedersprachen Elisabeths christlichem Empfinden. Aus ihrem Glauben heraus versuchte sie ganz konkret die Gottes- und Nächstenliebe zu leben. Sie trug einfache Kleider, ging ohne Schmuck zum Gottesdienst, fastete und hielt tägliche Bußübungen, versorgte die Armen und Kranken, pflegte Aussätzige und nahm Waisenkinder auf. Sie war eine geradezu revolutionäre Gestalt, die damit auch zum Zankapfel in höfischen Kreisen wurde.
Die Legende vom Rosenwunder
Elisabeth ging von der Wartburg hinunter ins Dorf. In ihrem Korb befanden sich unter einem Tuch verborgen Lebensmittel aus dem fürstlichen Vorrat. Ihr Gatte Ludwig kreuzte ihren Weg und fragte sie daraufhin kritisch nach dem Inhalt des Korbes. Elisabeth antwortete: "Rosen, mein Herr". Misstrauisch sah Ludwig in den Korb und fand statt der Brote unter dem Tuch tatsächlich duftende Rosen.
Nachdem Elisabeth bereits 1213 ihre Mutter und 1215 ihren väterlichen Beschützer, den Landgraf Hermann von Thüringen verlor folgte ein weiterer harter Schicksalsschlag. 1227 starb ihr Gatte Ludwig auf einem Kreuzzug an einer Seuche. Als dessen jüngerer Bruder Heinrich Fürst wird bricht offener Hass gegen Elisabeth aufgrund ihrer Mildtätigkeit und Hilfsbereitschaft sowie dem damit verbundenen verschwenderischen Verhalten aus. Viele fürchten um die Versorgung der Burg. Elisabeth werden ihre Witwengüter zum Teil entzogen. Mitten im Winter verlässt sie die Wartburg und zieht nach Marburg. Eine Wiederverheiratung lehnt die 20-jährige Witwe ab. Sie wollte fortan ganz den Weg der Armut, Keuschheit und des Gehorsams gehen. Doch die Aufnahme als Franziskanerin lehnte ihr Beichtvater Konrad von Marburg ab. Die letzten drei Jahre ihres Lebens stellte sie ganz in den Dienst für die Armen und Kranken. In Marburg wurde aus ihrem Witwengut ein Hospital eingerichtet.
BAD ELSTER – Lokalkaplanei St. Elisabeth
von Heinrich Meier, Chemnitz (1983)
Als der Apostolische Vikar, Bischof Forwerk, im Jahre 1859 die Genehmigung zur Anstellung eines Hilfsgeistlichen in Plauen beim Kultusministerium beantragte, erwähnte er das an ihn gerichtete Schreiben eines Protestanten aus Bad Elster, dem viele Katholiken zu wiederholten Malen ihr Leid geklagt hatten, den katholischen Gottesdienst in Bad Elster entbehren zu müssen. Dieser Protestant hatte in dem Schreiben an den Apostolischen Vikar ausgeführt: „Wie auffallend! Wir Protestanten haben in den böhmischen Badeorten nur für fremde Badegäste, ein eigenes Bedürfnis war dort nicht einmal da, Gottesdienst, Kapelle, Gottesdienst möglich gemacht, und unsrem eignen sächsischen Vaterlande lassen wir`s am eignen Bedürfnisse hier fehlen, mit dessen Befriedigung auch dasselbe fürs anwesende Ausland gedacht würde.“ An die Anstellung eines katholischen Geistlichen in Bad Elster konnte der Apostolische Vikar damals überhaupt nicht denken, weil das ganze sächsische Vogtland eines katholischen Geistlichen entbehrte und in Bad Elster zu wenig Katholiken wohnten, die die Anstellung eines Geistlichen dort gerechtfertigt hätten. Trotzdem gab der Apostolische Vikar dem Kultusministerium zu erkennen: „... Wünscht übrigens die hohe Staatsregierung den Besuch des Bades Elster auch Seiten katholischer Kurgäste, so würde sie nur in ihrem eigenen Interesse handeln, wenn sie auch auf Befriedigung der religiösen Bedürfnisse derselben ihr Augenmerk hinzurichten sich bewogen fände.“ Mit den böhmischen Bädern stand damals das emporstrebende Bad Elster in einem harten Konkurrenzkampf.
Im Jahre 1870 weilten Karl Graf Hiverden, der Breslauer Domkapitular Klopsch und der fürstbischöfliche Kommissar Fischer zur Kur in Bad Elster. Sie beklagten sich beim Badekommissar, „dass hier nämlich für den katholischen Gottesdienst gar keine Vorsorge getroffen ist.“ Sie baten, mit dem Bischof Forwerk sich ins Vernehmen zu setzen, dass in Bad Elster wenigstens allsonntäglich katholischer Gottesdienst stattfinde, weil auch in den ganz katholischen Badeplätzen - Franzensbad, Teplitz, Marienbad - für die kirchlichen Bedürfnisse der Protestanten ausreichende Vorsorge getroffen werde, und „auch das eigene Interesse des hiesigen Bades geboten ist; denn abgesehen davon, dass sich hier am Orte und dessen Umgebung, namentlich viel Domestiquen katholischen Glaubens befinden, für deren religiöses Bedürfnis gar nicht gesorgt ist, so ist es auch den katholischen Kurgästen (wobei wir unter andern auf die zahlreichen, deutsche Bäder besuchenden Polen aufmerksam zu machen uns erlauben) fast unmöglich gemacht, hierher zu kommen. Denn sie sehen sich in die traurige Alternative versetzt, entweder wochenlang jeden Gottesdienst entbehren zu müssen,oder denselben nur durch Unterbrechung der Kur und größerem oder geringeren Aufwand von Körper- und Geisteskräften erreichen können.“
Über das Innenministerium gelangte diese Beschwerde an das Kultusministerium. Das Innenministerium bezeichnete die Einrichtung regelmäßiger katholischer Gottesdienste in Bad Elster als ein unabweisliches Bedürfnis, weil die katholischen Kurgäste auf die weit abgelegenen katholischen Kirchen in Asch und Franzensbad in Böhmen angewiesen seien. „... Die übrige, meist dem dienenden Stande angehörige Einwohnerschaft von Elster ist aber während der ganzen, vom 15. Mai bis 30. September jeden Jahres andauernden Badesaison durch ihre dienstlichen und sonstigen Verhältnisse an der Teilnahme an dem Gottesdienst ihrer Kirche ganz behindert ...“ Als Gottesdienstlokal für den katholischen Gottesdienst schlug das Innenministerium die zeitweilige Mitbenutzung der evangelischen Kirche von Bad Elster vor.
Das Kultusministerium vermochte aber ein dringendes Bedürfnis für die Einrichtung katholischer Gottesdienste in Bad Elster nicht anzuerkennen, da den katholischen Kurgästen „in den nahe gelegenen böhmischen Orten Asch und Franzensbad, von denen namentlich letzteres mit der Eisenbahn in kürzester Frist und ohne wesentliche Beschwernis zu erreichen und genügende Gelegenheit zur Befriedigung ihres kirchlichen Bedürfnisses geboten ist ...“ Die Mitbenutzung der evangelischen Kirche zu katholischen Gottesdiensten machte das Kultusministerium von der Genehmigung des Kirchenvorstandes und der Kircheninspektion abhängig, und befürchtete, dass mit gleichem Rechte auch Angehörige der griechisch-katholischen Kirche und Israeliten eine staatliche Fürsorge für Gottesdienstgelegenheit in Anspruch nehmen könnten. Es vertrat die Ansicht, dass die Beschaffung der Mittel und Räumlichkeiten für den Gottesdienst den katholischen Kurgästen als deren Privatangelegenheit zu überlassen sei, und „dass die Bezugnahme auf die in böhmischen Bädern den Protestanten gebotene Möglichkeit zur Befriedigung ihrer kirchlichen Bedürfnisse eine gänzlich ungerechtfertigte ist, da eben dort die Einrichtung protestantischer Gottesdienste für die Badegäste ... unter wesentlicher Unterstützung seitens der protestantischen Kurgäste und des protestantischen Deutschlands möglich gewordenen Erbauung protestantischer Kirchen daselbst eben nur eine Privatsache der betreffenden Badegäste gewesen ...“ Mit diesem Bescheid musste sich das Innenministerium bis zum Jahre 1879 abfinden. In diesem Jahre wurde das Innenministerium erneut beim Kultusministerium wegen Einführung katholischer Gottesdienste in Bad Elster vorstellig, weil zahlreiche Katholiken das in Böhmen gelegene Franzensbad bevorzugten, da dort ihre kirchlichen Bedürfnisse besser befriedigt werden konnten. Das Innenministerium beabsichtigte in den Monate Juni bis September zweimal in jedem Monat Sonntags in dem Betsaal in Bad Elster durch den Plauener katholischen Geistlichen Gottesdienst halten zu lassen. Der Schulvorstand zu Bad Elster stellte einen Raum im Erdgeschoß der neuen Schule und im 1. Stockwerk ein Zimmer zum Beichthören, zur Aufbewahrung der gottesdienstlichen Geräte und zum Aufenthalt des Geistlichen zur Verfügung. Das Innenministerium wollte für die Herrichtung des Schulraums zum Gottesdienst und die entsprechende Ausstattung aufkommen, nur für den Altar (ein einfaches tischartiges Gestell mit Zeugbekleidung), die Reisekosten und Auslösung des Geistlichen und Kirchendieners und die Herstellung einer Truhe zur Aufbewahrung der Paramente und gottesdienstlichen Geräte hoffte das Innenministerium, dass dem Kultusministerium dazu die erforderlichen Geldmittel zur Verfügung stehen würden. Durch seinen Referenten hatte das Innenministerium dem Apostolischen Vikar Vortrag erstatten lassen, der das Bedürfnis der Einrichtung katholischer Gottesdienste in Bad Elster anerkannte. Die Bezirksschulinspektion wünschte zwar die Möglichkeit einer viermonatlichen Kündigungsfrist des Schulraums vor Beginn eines jeden Schuljahres und die Beschränkung der katholischen Gottesdienste auf schulfreie Tage in die Abmachungen aufgenommen zu wissen. Hinsichtlich der Kostenfrage erwiderte das Kultusministerium, dass ihm Staatsmittel für diese Zwecke nicht zur Verfügung ständen „die im Wege der Erhebung von Kirchenanlagen Seiten der katholischen Parochianen gewonnenen Mittel des katholischen Parochialfonds können aber hier, wo es sich vornehmlich um eine Angelegenheit der weiteren Entwicklung des Bades Elster und die Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses für die Badegäste selbst handelt, nicht verwendet werden.“ Nach dem Wunsch des Kultusministeriums sollte das Innenministerium die genannten Kosten bestreiten, „insoweit nicht etwa das Apostolische Vikariat im Stande und geneigt sein sollte, einen Teil desselben aus unter seiner Verwaltung stehenden Stiftungsmitteln zu übertragen.“ 49 Hinsichtlich des gottesdienstlichen Aufwandes erklärte sich das Apostolische Vikariat bereit, die Kosten für die Herstellung des Altars zu übernehmen und Paramente und gottesdienstliche Geräte leihweise zur Verfügung zu stellen. Die Reise- und sonstigen Kosten für den Geistlichen und Kirchendiener hoffte das Apostolische Vikariat durch freiwillige Spenden der Gottesdienstteilnehmer zu bestreiten, behielt sich aber für die Zukunft diesbezügliche Anträge vor. Mit königlicher Genehmigung konnte nun in Bad Elster während der Badesaison aller 14 Tage katholischer Gottesdienst abgehalten werden. Den ersten Gottesdienst hielt am 13. Juni 1879 der Plauener Kaplan Dr. Aloys Schaefer. Wegen der im kommenden Jahr während der Badesaison in Bad Elster abzuhaltenden katholischen Gottesdienste verständigte sich das Innenministerium mit dem Apostolischen Vikariat. Da die Gottesdienste in Bad Elster dem Apostolischen Vikariat erhebliche Unkosten verursacht hatten, erklärte sich das Innenministerium bereit, für das Jahr 1880 160,-M zur Verfügung zu stellen. Da die Geistlichen der Erbländischen Diözese mit der Abhaltung der ordentlichen Gottesdienste in Anspruch genommen waren, schlug das Apostolische Vikariat den zur Trierer Diözese gehörigen, vormaligen Hauslehrer und Erzieher des Grafen Schönburg, Joseph Dehen, zur Abhaltung der Gottesdienste in Bad Elster vor, der in Dresden privatisierte. Das Kultusministerium wollte wissen, ob dieser Geistliche bezüglich seiner Vorbildung den Vorschriften von § 21 des Gesetzes vom 23. August 1876 entspreche. Dehen hatte das königlich-preußische Gymnasium in Trier besucht und mit dem Reifezeugnis verlassen, hatte das Priesterseminar in Trier besucht und nach seiner Priesterweihe an der Universität Würzburg studiert. Ober den Besuch des Priesterseminars, das mit Genehmigung der Regierung in seinem Studienbetrieb nach dem Muster der deutschen Universitäten eingerichtet war; wurden keine Zeugnisse ausgestellt. Obwohl Dehen nach den preußischen Bestimmungen zur Obernahme eines geistlichen Amtes geeignet war, verlangte das sächsische Kultusministerium, dass sich Dehen gemäߧ 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. August 1876 einer wissenschaftlichen Prüfung unterziehen sollte. Das Apostolische Vikariat wurde deshalb beim Kultusministerium vorstellig und betonte, „dass er (Dehen) um der Gefälligkeit willen, welche er dem Badeorte Elster ... und mittelbar den Seelsorgestationen, von denen durch seine Aushilfe im heutigen Jahre Unterbrechungen im Gottesdienst fern gehalten werden sollen ... sich nun der Ablegung der wissenschaftlichen Prüfung unterziehen wollen werde ...“ Zu seinem Bedauern sah sich schließlich das Kultusministerium genötigt, die Abhaltung der Gottesdienste in Bad Elster durch den Weltgeistlichen, Joseph Dehen, auch ohne die Ablegung einer wissenschaftlichen Prüfung zu genehmigen.
In den folgenden Jahren hielten sächsische Geistliche die katholischen Gottesdienste während der Badesaison in Bad Elster ab. Durch Vermittlung des Gemeindevorstandes von Bad Elster wurde den Geistlichen die unentgeltliche Benutzung eines Wohnzimmers in der neuen Schule vom Jahre 1882 an gestattet und in demselben Jahr von Juni bis August mit Genehmigung des Kultusministeriums allsonntäglich katholischer Gottesdienst gehalten.
Mitunter nutzten die Geistlichen ihren Aufenthalt in Bad Elster auch zu Badekuren. Vom Jahre 1886 an fanden die katholischen Gottesdienste in einem besonders dazu hergerichteten Raum im Gärtnereigebäude statt. Als das Apostolische Vikariat 1890 um die Genehmigung für die Gottesdienste nachsuchte, verwies es auf die in den Staatshaushaltplan eingestellte Summe von 350,-M für die Gottesdienste in Bad Elster, von denen es 300,-M erhielt. Die Geistlichen, die die Gottesdienste in Bad Elster hielten, konnten mit dieser Summe die Unkosten nicht bestreiten. Bislang hatte das Apostolische Vikariat Zuschüsse gewährt. Als 1896 das Apostolische Vikariat die mit der Besorgung der Gottesdienste in Bad Elster beauftragten Geistlichen dem· Kultusministerium mitteilte, unter denen sich auch der Präses des Wendischen Seminars in Prag, Anselm Rotzinger, befand, der früher Pfarrer in Sebnitz war, erwiderte das Kultusministerium, „die ausnahmsweise Verwendung des z.Z. nicht mehr in Sachsen angestellten ... dermaligen Präfekten des Wendischen Seminars in Prag, Anselm Rotzinger, zur Abhaltung katholischer Gottesdienste in Bad Elster zu genehmigen.“ Ähnlich verhielt sich das Kultusministerium, als Pfarrer Wilhelm Bange aus Gera, der früher in Zwickau Kaplan gewesen war, 1897 die Gottesdienste in Bad Elster halten sollte. Das Ministerium erteilte ihm widerrufsweise die Genehmigung zur Abhaltung der Gottesdienste.
Da für den Juli 1897 das Apostolische Vikariat wegen Priestermangel keinen seiner Geistlichen für die Gottesdienste in Bad Elster zur Verfügung stellen konnte, erbot sich der dort zur Kur weilende preußische Marineoberpfarrer Wiesemann die Gottesdienste in Bad Elster zu übernehmen. Als das Apostolische Vikariat für diesen die entsprechende Genehmigung beim Kultusministerium beantragte, wollte dieses noch unterrichtet werden, ob der Marinepfarrer den Voraussetzungen des sächsischen Gesetzes vom 23. August 1876 entspreche. Der Marineoberpfarrer teilte deshalb am 9. Juli 1897 dem Kultusministerium mit: „... Um diese Bedenken zu beseitigen, beehre ich mich, dem königlichen Ministerium folgendes zu berichten: Schon meine amtliche Stellung als Oberpfarrer der Kaiserlichen Marine in Kiel gibt die Garantie, dass ich den gesetzlichen Bestimmungen des Deutschen Reiches bezüglich der Obernahme eines geistlichen Amtes und der Vornahme der damit verbundenen geistlichen Funktionen in vollem Maße entsprochen habe ... Sollte das königliche Ministerium auf Grund des Gesagten mir dennoch verbieten, in Elster geistliche Funktionen vorzunehmen, dann bin ich in die unangenehme Lage versetzt, in Elster meine Kur abzubrechen, ich werde Elster und das Deutsche Reich verlassen und in Franzensbad meine Kur fortsetzen und bei dem Reichskanzler resp. Bundesrate eine Beschwerde einreichen. Ob ich durch meinen Aufenthalt in Elster den religiösen Frieden störe, darüber werden der Herr Oberst z.D. von Seydewitz und der Herr Pfarrer Haehnel in Elster, denen ich meine Aufwartung gemacht habe, näheres berichten können.“ Daraufhin erteilte das Kultusministerium, „... wenngleich das Ministerium sein Befremden über den vom Gesuchsteller in seiner Eingabe eingeschlagenen Ton nicht unterdrücken kann,“ über das Apostolische Vikariat dem Marineoberpfarrer die Genehmigung zur Vornahme geistlicher Funktionen in Bad Elster. Auch in den Jahren 1898 und 1899 besorgte der Marinepfarrer die katholischen Gottesdienste in Bad Elster. Da für Juni 1901 das Apostolische Vikariat wegen Priestermangel keinen sächsischen Geistlichen für die Gottesdienste in Bad Elster zur Verfügung stellen konnte, ersuchte es das Kultusministerium, dem Vikar Bruno Kosznick aus der Posener Diözese die Erlaubnis für die Gottesdienste in Bad Elster zu erteilen. Dieser weilte zur österlichen Polenseelsorge in Sachsen. Das Ministerium erteilte dazu die widerrufliche Genehmigung.
Auch nach der Errichtung einer Expositur in Adorf, zu deren Bezirk Bad Elster gehörte, begegnete die Abhaltung der Gottesdienste in Bad Elster manchen Schwierigkeiten, da der Adorfer Expositus mit auswärtigen Gottesdiensten reichlich in Anspruch genommen war. Mit Genehmigung des Kultusministeriums halfen deshalb bis in die Zeit des 1. Weltkrieges die Geistlichen aus dem nur 1/2 Stunde entfernten, in Böhmen gelegenen Roßbach aus.
Da sich die Räumlichkeiten für den katholischen Gottesdienst in dem Gärtnerhaus als immer unzulänglicher erwiesen und zu mancherlei Klagen Anlass gegeben hatten, die Badeverwaltung keine anderen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen konnte, drohte am 26. November 1901 das Apostolische Vikariat: „... in Zukunft den katholischen Gottesdienst in Bad Elster einzustellen, und den das Bad besuchenden Katholiken zu überlassen, an dem an bestimmten Sonntagen im Jahre in Adorf und Markneukirchen, beziehentlich in den benachbarten böhmischen Orten Roßbach oder Grün stattfindenden öffentlichem katholischen Gottesdienste teilzunehmen.“ Weil sich von Jahr zu Jahr die Klagen über den unzureichenden Gottesdienstraum im Gärtnereihause beim Apostolischen Vikariat wie bei der Badeverwaltung und sogar bei der zuständigen Amtshauptmannschaft Oelsnitz häuften, eröffnete das Apostolische Vikariat am 11. März 1907 dem Innenministerium den Plan, in Bad Elster ein katholisches Gotteshaus für die Badegäste und die katholischen Ortseinwohner zu erbauen. Für diesen Zweck waren etwa 6000 M gesammelt worden. Das Apostolische Vikariat ersuchte deshalb das Kultusministerium, „... für unentgeltliche Überlassung von fiskalischem Areal in Bad Elster behufs Bebauung mit einer Kapelle für katholischen Gottesdienst geneigtest besorgt sein zu wollen.“ Das Gesuch betonte, dass der Erfolg weiterer Sammlungen, vor allem durch den Bonifatiusverein, von der Beschaffung des Bauplatzes abhänge. Die Amtshauptmannschaft Oelsnitz wie auch die Gemeindeverwaltung von Bad Elster waren dem Kirchenbau gewogen. In einem Gutachten an das Innenministerium führte der Amtshauptmann von Bose am 5. März 1907 aus: „ ... Schließlich darf noch bemerkt werden, dass, wie ja wohl auch der königlichen Badeverwaltung, so der Amtshauptmannschaft im Vorjahre verschiedene Klagen über die mangelhafte Beschaffenheit des jetzigen katholischen Betsaals bekannt geworden sind; wie von allen Seiten, vor allem auch von dem königlichen Ministerium selbst bereits anerkannt ist, bedarf im Interesse der Hebung der Frequenz des Bades der jetzige Zustand dringend baldiger Besserung.“
Im April 1908 berief der Arzt, Dr. Borsutzky, eine Versammlung ins „Central-Hotel“ ein zwecks Gründung eines Vereins zur Beschaffung von Geldmitteln zum Bau einer katholischen Kirche in Bad Elster. Dieser Verein sollte keinen konfessionellen Charakter tragen, sondern lediglich eine Sammelstelle für Gaben zum Bau einer katholischen Kirche in Bad Elster sein, „und zwar in der Hauptsache aus katholischen Kreisen, dann aber auch von solchen Personen, die irgendein Interesse daran haben, dass in Bad Elster, das Weltkurort werden soll, eine katholische Kirche errichtet wird.“ Die Versammelten schritten zur Gründung eines solchen Vereins und wählten zu dessen Vorsitzenden Dr. Borsutzky, den Villenbesitzer Albrecht zum Kassierer, den Notar und Rechtsanwalt Hofmann aus Adorf zum Rechnungsführer, den Architekt Heinrich als Schriftführer und Herrn Gutte als Beisitzer.
Als Kirchbauplätze hatte man den Platz des heutigen Kinos, Rathenaustraße und den Platz des heutigen „Albert-Funk-Heims“ vorgeschlagen. Der Gartenbauinspektor, Paul Schindel, schlug den Platz vor, auf den die Kirche zu stehen kam. Da dieser Platz in der Gegend des Moorabbaues lag, dessen Erschöpfung zwar vorauszusehen war, fand dieser Vorschlag wenig Beifall, aber Dr. Borsutzky setzte die Annahme dieses Platzes durch.
Die Pläne für den Kirchenbau schuf der Plauener Architekt Dr. Mayer. Am 12. Dezember 191l beantragte das Apostolische Vikariat beim Kultusministerium die Genehmigung zum Kirchenbau in Bad Elster gemäß dem Gesetze vom 23. August 1876 als neuer geistlicher Einrichtung. Das Innenministerium hatte zu diesem Zweck Bauland in Erbpacht zur Verfügung gestellt. Ausdrücklich betonte das Apostolische Vikariat, dass zu diesem Kirchenbau Mittel aus dem katholischen Parochialfond nicht beansprucht würden. Das Kultusministerium erteilte am 12. Januar 1912 die beantragte Baugenehmigung.
Am 3. Pfingstfeiertag, dem 13. Mai 1913 weihte Bischof Dr. Aloys Schaefer, der seinerzeit als Kaplan von Plauen den 1. katholischen Gottesdienst in Bad Elster gehalten hatte, die neuerbaute Kirche zu Ehren der heiligen Elisabeth. In Bad Elster wohnten damals 183 Katholiken.
Auch nach Erbauung der Kirche blieb Bad Elster Außenstation des Pfarramtes Adorf. Wenn während der Kurzeit von Juni bis August Geistliche zur Kur in Bad Elster weilten – sie wohnten in der Villa „Fürst Bismarck“ – besorgten diese den katholischen Gottesdienst. Nachdem der Theologieprofessor, Dr. Prinz Max von Sachsen, wegen eines Zusammenstoßes mit Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1915 seiner Stellung als Divisionspfarrer bei der 23. Division enthoben worden war, versetzte ihn der Oberbefehlshaber des Heeres nach Bad Elster mit dem Befehl, den Ort nicht zu verlassen. In Bad Elster widmete sich der Prinz Max neben der Lazarettseelsorge auch der Ortsseelsorge. Nach Beendigung des 1. Weltkrieges fanden während der Kursaison an allen Sonn- und Feiertagen Gottesdienste in Bad Elster statt, an den übrigen Sonntagen einmal im Monat.
Von 1928 bis 1936 wohnte in „Haus Zedtwitz“ in Bad Elster der pensionierte Pfarrer Gottfried, der auch die Ortsseelsorge ausübte. Weil er sich Bespitzelungen der NS-Machthaber ausgesetzt sah, verließ er Bad Elster und ließ sich in Dresden nieder.
Während des 2. Weltkrieges beherbergte Bad Elster zahlreiche Wehrmacht - Lazarette. Im Lazarett „Sachsenhof“ war der Gablonzer Katechet Wenzel Stadelmann als Sanitätssoldat tätig, der auch nach Beendigung des Krieges als Seelsorger in Bad Elster blieb, dessen Katholikenzahl sich zu dieser Zeit, wie auch anderwärts, vergrößerte. Den neuen seelsorglichen Anforderungen trug die Errichtung der Seelsorgestelle in Bad Elster am 30. Januar 1946 Rechnung. Bis 1978 übten Ruhestandsgeistliche die Seelsorge in Bad Elster aus, die teilweise auch Hausgeistliche des Caritas - Kurheims „Haus Zedtwitz“ waren. Nachdem von 1978 bis 1982 wegen Priestermangel die Seelsorgestelle unbesetzt war, befindet sich seit 1982 wieder ein Lokalkaplan in Bad Elster, dem auch die Verwaltung der Seelsorgestelle in Bad Brambach aufgetragen ist.
Das Caritas-Kurheim „Haus Zedtwitz“
von Heinrich Meier, Chemnitz (1983)
Am 31. Oktober 1925 verkaufte Graf Heinrich Alfred Wolfgang von Zedtwitz aus Schönbach Bez. Asch in Böhmen das ihm in Bad Elster gehörige Grundstück mit Wohnhaus an das Bischöfliche Ordinariat in Bautzen, vertreten durch Erzpriester Scheuring von Oelsnitz. Dieses Grundstück wurde 1932 auf den Bischöflichen Stuhl des Bistums Meißen umgeschrieben. Bei dem Erwerb des Hauses war zunächst an die Einrichtung eines Priestererholungsheims gedacht. Die Frage der Verwaltung des Hauses, wie auch die Frage der behördlichen Genehmigung zur Aufnahme vor Kurgästen vereitelten zunächst die Nutzung des Hauses zu dem gedachten Zweck. Nach dem Erwerb des Hauses war man bemüht, Mieträume für kirchliche Zwecke freizubekommen.
Von 1928 bis zu seinem Weggang im Dezember 1936 bewohnte der im zeitweiligen Ruhestand lebende Pfarrer Gottfried das Haus, der es auch verwaltete. Nach dessen Weggang besorgte dies Pfarrer Salm von Adorf. Nach Beendigung des 2. Weltkrieges bezog der erste Lokalkaplan von Bad Elster das „Haus Zedtwitz“, wie auch die ihm folgenden Ruhestandsgeistlichen dieses Haus bewohnten.
Bischof Dr. Otto Spülbeck griff den ursprünglichen Plan, das Haus als Priestererholungsheim zu nutzen, erneut auf. Er beauftragte deshalb den Diözesancaritasdirektor, die dazu notwendigen Schritte einzuleiten. Im Herbst 1964 erhielt die Diözesancaritas den Auftrag, das Haus Zedtwitz zu verwalten und für kirchliche Zwecke zu nutzen. Die Verhandlungen, in dem Haus Räumlichkeiten für Kurzwecke freizubekommen, gestalteten sich sehr schwierig. Zunächst konnte im März 1965 Pfarrer i.R. Stadelmann die Dienstwohnung beziehen, und im Oktober desselben Jahres stand 1 Kurenplatz zur Verfügung. Weitere Räumlichkeiten konnten im Juli 1966 für Kurgäste gewonnen werden, so dass gegenwärtig 54 Kurplätze im Jahr von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern belegt werden können.